Im Oktober 2012 fand ein spektakuläre Wechsel statt, der ein sehr gutes Beispiel für die Mitarbeiterabwerbung ist.
Der angeschlagene Internet Dienst Yahoo wollte nicht nur die besten Mitarbeiter für sich werben, vornehmlich von Google, sondern gleich Mitarbeiter aus dem Top-Management. So wechselte Marissa Mayer (Vizepräsidentin von Google) zu Yahoo (als Vorstandsvorsitzende). Über die Abwerbesumme für diese Spitzenkraft kann nur spekuliert werden. Zwar gehören solche spektakulären Wechsel zur Ausnahme, in anderen Ebenen und für TOP Headhunter ist dies bereits Alltag.
Wer Mitarbeiter aktiv anwerben will, sollte sich jedoch über die rechtlichen Fallstricke informieren.
Mitarbeiter abwerben darf man. Erlaubt ist …
- - Der Einsatz von Headhuntern (jedoch mit Überwachungspflicht)
- - Mit Kandidaten in der Mittagspause sprechen
Mitarbeiter darf man mit Vorsicht abwerben bei …
- - Telefonischer Kontaktaufnahme am Arbeitsplatz.
Hinweis: Wenn Sie einer Person im privaten Umfeld ein Stellenangebot unterbreiten, umgehen Sie diese Problematik. - - In einer fremden Betriebsstätte die Kandidaten ansprechen. Hiermit verletzten Sie den Betriebsfrieden
- - Die Abwerbung kompletter Teams oder von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen. Es darf hierbei kein Schädigungsvorsatz vorliegen.
Mitarbeiter darf man NICHT abwerben, wenn …
- - Die Verleitung zum Vertragsbruch (u.a., vorzeitige Kündigung, Verletzung von Wettbewerbsverboten).
In den sozialen Netzwerken sind potenzielle Kandidaten als Privatpersonen angemeldet. Es wird Ihnen dann die jeweilige Vakanz vorgestellt und sie können selbst entscheiden, ob sie sich bewerben möchten. Es wird nicht in den Arbeitsalltag der Kandidaten eingegriffen. Sollten die Kandidaten sich dann bei Ihnen bewerben, geht die Aktivität vom Bewerber aus und er/sie ist im klassischen Bewerbungsprozess. Über diesen Weg können Unternehmen Mitarbeiter für sich gewinnen und bleiben auf der sicheren Seite.