Dreistigkeit siegt nicht immer
Zunächst klingt es nach einem verlockenden Angebot, wenn ein Personaldienstleister in seinem Internetauftritt mit unverbindlichen und kostenlosen Kandidatenprofilen wirbt. Zeigt ein Unternehmen Interesse, bekommt es zunächst anonymisierte Profile zugeschickt, die in einem nächsten Schritt freigeschaltet werden können. Genau dies hat ein deutsches Unternehmen auch gemacht. Es ließ sich das Profil eines von drei vorgeschlagenen Kandidaten freischalten. Kurze Zeit später wurde der Kandidat tatsächlich eingestellt und das Unternehmen bekam eine Rechnung in Höhe von 29.000€! Das Unternehmen akzeptierte dies jedoch nicht und leitete daraufhin juristische Schritte ein.Vor Gericht zeigten sich die Personalberater uneinsichtig; der Arbeitgeber hätte sich informieren müssen und die Dienstleistung eines Personalberaters erfolge außerdem immer entgeltlich für das Unternehmen, nicht für den Kandidaten. Das Oberlandesgericht Frankfurt jedoch entpflichtete das Unternehmen von der Zahlung mit der Argumentation, dass durch den Versand der Lebensläufe alleine noch kein Vertrag zustande komme. Es gilt zu hoffen, dass diesem unverschämten Handel damit endgültig ein Ende bereitet wurde.